Einleitung

Reiki hat viel mit „energetischem Gleichgewicht“ zu tun. In diesem Sinne sind auch die AGB gestaltet. Die AGB sollen zwischen Reikischüler und Reikilehrer ebenso ein Gleichgewicht, oder anders formuliert: eine „Ausgewogenheit“ bewirken. Diese Ausgewogenheit ist in Bezug auf größtmögliche Fairness für beide Seiten zu sehen. Weder soll der Reikischüler noch der Reikilehrer in irgendeiner Weise gegenüber dem anderen benachteiligt sein. Der Reikilehrer hat daher größten Wert auf ausgewogene Bedingungen gelegt, damit sich niemand gegenüber dem anderen bevorzugt fühlt. Die AGB sind aus diesem Grund besonders transparent und äußerst ausführlich in Bezug auf alle möglichen Situationen beschrieben, damit schon im Vorfeld klare Verhältnisse vorhanden sind. Sollte dennoch irgendetwas nicht ganz klar sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Reikilehrer in Verbindung.

AGB

1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten zwischen Ing. Peter Knopf, im Folgenden „Reikilehrer“ genannt und folgenden Personen, kurz „Reikischüler“ genannt:

a) Benutzer/Leser der Website Reiki.cc
b) Personen, die per E-Mail, SMS, telefonisch, postalisch oder persönlich mit dem Reikilehrer schriftlich oder verbal kommunizieren
c) Personen, die ein Seminar oder eine Beratung beim Reikilehrer buchen möchten, oder gebucht haben, oder daran teilnehmen, oder bereits teilgenommen haben

Diese AGB gelten immer, außer es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen und dieser Änderung wurde durch den Reikilehrer ausdrücklich mittels seiner Unterschrift zugestimmt. Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB findet der Reikischüler immer auf der Website Reiki.cc des Reikilehrers. Der aktuelle Stand ist immer am Schluss der AGB durch Tag/Monat/Jahr gekennzeichnet. Die AGB (und auch die Datenschutzinformationen) werden zeitgleich auf einer E-Mail-Adresse abgespeichert. Dadurch können alle alten Versionen lückenlos im Bedarfsfall nachvollzogen werden.
Die AGB gelten im Speziellen auch dann, wenn der Reikischüler die Zustimmungserklärung nicht (z. B. bei einem telefonischen Erstgespräch) oder noch nicht (z. B. bei der Anreise) unterschrieben hat.

2) Urheberrecht

Die Texte auf der Website Reiki.cc unterliegen dem Urheberrecht des Reikilehrers. Die Texte dürfen weder auf anderen Webseiten, noch in anderen elektronischen oder gedruckten Medien und Publikationen kopiert, vervielfältigt, zur Verfügung gestellt oder veröffentlicht werden. Jedwede Form der weiteren Nutzung der Texte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Reikilehrers nicht gestattet.

Soweit die Texte auf der Website Reiki.cc nicht vom Reikilehrer erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden daher Texte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollte der Benutzer/Leser der Website Reiki.cc trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Reikilehrer um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Reikilehrer derartige Inhalte umgehend entfernen.
Der Reikilehrer hat die privaten und kommerziellen Nutzungsrechte der Fotos, auf denen er selbst abgebildet ist, erworben. Jede Form der Weiterverwendung dieser Fotos ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Reikilehrers nicht gestattet.

Die Gestaltung der Urkunden unterliegt ebenso dem Urheberrecht des Reikilehrers. Jede Form der Weiterverwendung des Designs ist nicht gestattet.

3) Dienstleistung – Seminare

Der Reikilehrer wendet in den Seminaren „1. Grad“, „2. Grad“ und „Meistergrad“ die traditionellen Einstimmungsrituale nach Dr. Mikao Usui an, um den Reikischüler in die Reiki-Energie und die Reiki-Symbole einstimmen zu können. Im „Lehrergrad“ lehrt der Reikilehrer den Reikischüler die genauen Abläufe der Einweihungsrituale.

Des Weiteren berät der Reikilehrer den Reikischüler über die Anwendungsmöglichkeiten von Reiki, bzw. den Reiki-Symbolen und was man im Speziellen dabei beachten sollte. Alle diese Informationen beruhen auf den Erfahrungen und dementsprechend auf der individuellen Sicht des Reikilehrers. Es wird darauf hingewiesen, dass der Reikilehrer nicht die Zusicherung oder Gewährleistung geben kann, dass diese Informationen immer vollständig, richtig und aktuell sind. Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.

Der Reikilehrer haftet außerdem nicht für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden materieller und/oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten, außer, wenn ein Schaden durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Reikilehrers hervorgerufen wurde.

Am Ende des Seminars erhält der Reikischüler vom Reikilehrer eine Urkunde. Auf dieser Urkunde wird durch den Reikilehrer mittels seiner Unterschrift bestätigt, dass der Reikischüler in den jeweiligen Reiki-Grad eingeweiht wurde. Sollte dem Reikischüler die Urkunde zu einem späteren Zeitpunkt verlorengehen, so stellt der Reikilehrer erneut eine Urkunde mit den gleichen Daten der Ersterstellung aus. Die Urkunde wird nicht per E-Mail verschickt, sondern muss persönlich beim Reikilehrer abgeholt werden. Sollte die Identität des Reikischülers nicht eindeutig feststellbar sein, so wird die Urkunde nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Reikilehrer eine neue Urkunde nur dann ausstellt, so lange er erstens eine aufrechte Gewerbeberechtigung hat und zweitens der Reikischüler nicht aufgrund des Datenschutzes eine endgültige Löschung seiner Daten, also auch des Scans seiner Urkunde, veranlasst hat. Der Reikilehrer stellt des Weiteren maximal ein Mal eine neue Urkunde aus. Gleiches gilt für eine neuerliche Ausstellung der Zustimmungserklärung und/oder der Honorarnote. Bei Verlust erhält der Reikischüler maximal ein Mal einen Ausdruck der eingescannten Zustimmungserklärung und/oder Honorarnote, vorausgesetzt, dass die Unterlagen noch vorhanden sind (automatische Löschung der Zustimmungserklärung und der Honorarnote nach Ablauf der angegebenen Fristen). Die Dokumente müssen persönlich abgeholt werden und werden bei nicht eindeutiger Identitätsfeststellung nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt.

Die Dauer der einzelnen Seminare beträgt:
1. Grad: 2x ca. zwei Stunden
2. Grad: 2x ca. zwei Stunden, oder 1x ca. vier Stunden
Meistergrad: 1x ca. drei Stunden
Lehrergrad: 1x ca. sechs Stunden

Unter „ca.“ ist plus/minus ½ Stunde zu verstehen. Ein konkretes Ende kann aufgrund der aufkommenden Fragen und deren Beantwortung während eines Seminars nie vorhergesagt werden.

Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, seine Angebote hinsichtlich Dauer der Seminare jederzeit zu ändern oder gänzlich einzustellen, außer, es wurde bereits ein Seminar vom Reikischüler bezahlt.

4) Dienstleistung – Beratungen

Der Reikilehrer berät den Reikischüler kostenlos vor und nach dem Seminar, sofern der Aufwand in einem zeitlichen Rahmen von jeweils maximal ½ Stunde bleibt. Die Beratung erfolgt vor dem Seminar ausschließlich nur telefonisch, nach dem Seminar entweder telefonisch oder persönlich.

Der Reikilehrer berät kostenlos auch Reikischüler, die kein Seminar bei ihm buchen. In diesem Fall gilt die gleiche Bedingung, nämlich maximal ½ Stunde Zeitaufwand. Die Beratung erfolgt in diesem Fall ausschließlich nur telefonisch.

Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, einen Reikischüler ohne Angabe von Gründenabzulehnen. Und zwar insbesondere dann, wenn der Reikilehrer den Verdacht hat, dass sich der Reikischüler unterschiedlicher Telefonnummern bedient, einzig und allein aus dem Grund, um dadurch wiederholt die kostenlose halbstündige Beratung in Anspruch nehmen zu können.

Möchte der Reikischüler weitere Beratungen, so gilt folgender Preis unter folgenden Bedingungen: 150,- Euro für eine Stunde. Der Preis wird voll verrechnet, auch wenn die Beratung aufgrund freier Entscheidung des Reikischülers, durch Höhere Gewalt, oder durch Verschulden Dritter kürzer dauert. Es gelten sinngemäß die gleichen Bedingungen (Unterfertigung der Zustimmungserklärung vor Beginn der Beratung, Bezahlung, Stornobedingungen, Geheimhaltung, etc.) wie im Fall der Buchung von Seminaren. Wenn weitere/längere Beratungen gewünscht werden, so ist erneut ein Termin zu vereinbaren. Eine Beratung erfolgt ausschließlich nur ein Mal pro Tag für maximal eine Stunde.

Letzter Hinweis: Hausbesuche für bewegungseingeschränkte Reikischüler werden bei Beratungen nicht angeboten.

5) Abgrenzungen

Humanenergetik ist ein freies Gewerbe mit dem Gewerbeberechtigungswortlaut:

„Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit … durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen“ (Quelle des Textes: wko).

Der Reikilehrer handelt vollinhaltlich gemäß dieser Gewerbeberechtigung. Die Reikieinweihungen des Reikilehrers dienen daher ausschließlich der Aktivierung von Energien (oder auch: „Energieschwingungen“, „Energiefrequenzen“, „Energiefelder“, „Lebensenergie“, oder ähnliche Bezeichnungen). Sämtliche Aussagen des Reikilehrers sind als Beschreibung dieser Energien zu verstehen.

Der Reikilehrer erklärt dadurch unmissverständlich, dass er kein Arzt, kein Heiler und auch kein Therapeut ist. Der Reikilehrer hält ausdrücklich fest, dass er Reiki nie in Verbindung mit „Heilung“ bringt und daher auch keinerlei Heilversprechen abgibt. Der Reikischüler wird deshalb explizit darauf hingewiesen, dass nur ein zugelassener Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (Arzt, Therapeut, Psychologe …) „heilen“ darf/kann.

Alle Informationen über Reiki, die Einweihungen in Reiki und die anschließende Anwendung von Reiki ersetzen daher keine ärztliche Diagnose und/oder Behandlung. Sollte sich der Reikischüler krank fühlen oder krank sein, so empfiehlt der Reikilehrer ausdrücklich, so rasch als möglich einen zugelassenen Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu kontaktieren. Die Entscheidung, eine medizinische oder therapeutische Behandlung zu beginnen, fortzusetzen oder zu ändern, liegt allein in der Verantwortung des zugelassenen Fachmanns des Gesundheitswesens.

Des Weiteren: Der Reikilehrer diagnostiziert keine Krankheiten, empfiehlt und verschreibt keine Medikamente und empfiehlt auch nicht, Medikamente auszusetzen oder komplett damit aufzuhören. Medikamente diagnostiziert, empfiehlt und verschreibt ausschließlich ein zugelassener Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Sollte der Reikischüler Medikamente verordnet bekommen haben, so empfiehlt der Reikilehrer ausdrücklich, die Verträglichkeit der Medikamente mit Reiki vorab mit einem zugelassenen Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens abzuklären.

6) Garantien/Gewährleistungen

Jeder Mensch reagiert auf die Einstimmungsrituale anders. Manche Menschen spüren dabei etwas, manche nicht. Die individuellen Reaktionen liegen nicht im Einflussbereich des Reikilehrers. Auch kann es vorkommen, dass spürbare Veränderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Des Weiteren liegt es nicht im Einflussbereich oder in der Verantwortung des Reikilehrers, welche Erwartungen der Reikischüler an die Einstimmungsrituale oder an die Anwendung von Reiki oder die Reiki-Symbole hat. Der Reikilehrer kann daher nicht für Ergebnisse oder Erfolge garantieren, die vom Reikischüler individuell erwartet werden.

Die Dienstleistung des Reikilehrers ist daher ausschließlich die Praktizierung der Einweihungsrituale (1. Grad, 2. Grad, Meistergrad), die Wissensvermittlung um den Ablauf der Einweihungsrituale (Lehrergrad) und die Beratung der Anwendungsmöglichkeiten der Reiki-Energie und der Reiki-Symbole. Ein Erfolg ist nicht geschuldet und Garantien und Gewährleistungsansprüche werden gänzlich ausgeschlossen.

Es wird daher ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit und der Erfolg von Reiki nach derzeitigem naturwissenschaftlichem Stand nicht nachgewiesen sind.

7) Verantwortung

Der Reikischüler ist selbst dafür verantwortlich, ob er sich für die Einstimmungen in die Reiki-Energie und die Reiki-Symbole physisch und psychisch in der Lage sieht. Die Einstimmungen setzen eine „normale“ physische und psychische Verfassung voraus. Unter „normal“ ist zu verstehen, dass eine Person in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten ohne nennenswerte Einschränkungen eigenständig und eigenverantwortlich durchführen zu können. Der Reikischüler wird außerdem unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es durch die Aktivierung der Energien (der Reiki-Energie und der Energie der Reiki-Symbole) infolge der Einweihungen zu einer Erstverschlimmerung von körperlichen und/oderseelischen/emotionalen und/oder mentalen Symptomen kommen kann. Für mögliche Erstverschlimmerungen von körperlichen und/oder seelischen/emotionalen und/oder mentalen Symptomen oder von unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden materieller und/oder immaterieller Art nach den Einweihungen kann der Reikilehrer daher nicht zur Verantwortung gezogen werden. Des Weiteren ist der Reikischüler für jegliche Anwendung oder Nicht-Anwendung von Reiki und den Reiki-Symbolen nach den Einweihungen selbst verantwortlich. Es liegt nicht in der Verantwortung des Reikilehrers, ob und wie lange und in welcher Form der Reikischüler die Reiki-Energie und die Reiki-Symbole anwendet, oder wie er Reiki allgemein oder im Detail gegenüber Dritten kommuniziert. Der Reikilehrer legt seine Arbeitsweise und seine Sicht in Bezug auf Reiki sowohl auf dieser Website als auch in seinem Buch in klaren und verständlichen Worten dar. Andere Darlegungen oder Arbeitsweisen durch den Reikischüler liegen in der alleinigen Verantwortung des Reikischülers. Des Weiteren kann der Reikilehrer nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Reikischüler durch die An- oder Abreise entstehen. Für eine sichere An- und Abreise ist der Reikischüler ganz allein verantwortlich. Entsteht hingegen dem Reikischüler während des Seminars in den Räumlichkeiten des Reikilehrers ein Schaden (z. B.: Sturz über die Treppen, Katzenbiss, usw.), so weist der Reikilehrer darauf hin, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, welche im Anlassfall über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Ob, wann und wie Schäden abgegolten werden, liegt weder im Einflussbereich des Reikilehrers, noch kann und wird er hierzu Aussagen treffen.

Und zum Abschluss: Nachdem der Reikilehrer beim Lehrergrad auch vegane Snacks bereitstellt, so liegt es in der Verantwortung des Reikischülers, dem Reikilehrer vorab eventuelle Unverträglichkeiten mitzuteilen.

8) Bezahlung

Der Seminarpreis ist im Vorhinein an den Reikilehrer zu bezahlen. Entweder vor Beginn des Seminars in bar, oder mittels Überweisung auf das Konto des Reikilehrers. Der Betrag muss mindestens drei Werktage vor Beginn des Seminars am Konto des Reikilehrers eingelangt sein. Die Kontonummer wird dem Reikischüler per E-Mail oder telefonisch übermittelt. Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, die Kontonummer dem Reikischüler nicht zu übermitteln. In diesem Fall ist nur eine Barzahlung möglich.

Der Reikischüler erhält im Gegenzug zum Beginn des Seminars eine Honorarnote mit der Bestätigung, dass das Seminar in bar, bzw. über das Konto bezahlt wurde.
Bei Barzahlung gilt: Der Reikilehrer akzeptiert nur 10, 20, 50 und 100 Euro Banknoten. 200 und 500 Euro Banknoten werden nicht akzeptiert. Des Weiteren werden keine Fremdwährungen akzeptiert.

Die Preise für die einzelnen Grade betragen:
1. Grad: 600,- Euro
2. Grad: 700,- Euro
Meistergrad: 800,- Euro
Lehrergrad: 900,- Euro
Meister-/Lehrergrad Kombi: 1500,- Euro

Die angeführten Beträge sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Falls es bei der Krankenkassa oder einer Versicherung des Reikischülers die Möglichkeit zur vollen oder teilweisen Rückerstattung des Seminarpreises gibt, so liegt es in der alleinigen Verantwortung des Reikischülers, sich um diese Belange zu kümmern. Der Reikilehrer weist darauf hin, dass er keinerlei Einfluss auf etwaige Rückerstattungsmöglichkeiten hat und diese auch nicht für den Reikischüler durchführt.

Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ändern. Hat ein Reikischüler jedoch schon einen Termin für ein Seminar mit dem Reikilehrer vereinbart, so gilt der Preis zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung, unabhängig davon, ob der Reikilehrer den Preis in der Zeit zwischen der Terminvereinbarung und dem Beginn des Seminars geändert hat. Die Preisbindung gilt für maximal drei Wochen ab Terminvereinbarung. Kommt der Termin erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande, so gilt der neue Preis.

9) Individuelle Preise

Der Reikilehrer bietet einerseits keine Seniorenrabatte & Studentenermäßigungen an und andererseits aber auch keine Großverdienerzuschläge & Millionäraufpreise. Jeder Mensch wird beim Reikilehrer „gleich“ behandelt, unabhängig von dessen Weltanschauung, seiner beruflichen Tätigkeit, seinen religiösen Überzeugungen oder der Dicke der Brieftasche und dementsprechend gibt es auch nur einheitliche Preise.

Die einzige Ausnahme ist die Meister-/Lehrergrad Kombi, weil der Reikilehrer dadurch weniger Aufwand in der Vorbereitung und Nachbearbeitung der beiden Seminare hat. Aus diesem Grund bekommt auch jeder gleichermaßen einen Preisnachlass.


10) Buchung von Seminaren

Termine für die Seminare werden formlos mündlich oder schriftlich zwischen Reikilehrer und Reikischüler vereinbart. Es ist keine Unterschrift oder sonstige besondere Vereinbarung oder Bestätigung notwendig. Des Weiteren kann der vereinbarte Termin jederzeit von beiden Seiten verschoben werden. Der Reikilehrer akzeptiert jedoch nur maximal eine Terminverschiebung durch den Reikischüler, egal ob diese Terminverschiebung aufgrund freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verursacht wurde.

11) Teilnahmevoraussetzungen

Wenn ein Reikischüler den 2. Grad, Meistergrad oder Lehrergrad beim Reikilehrer bucht, so benötigt der Reikilehrer vorab die Urkunde des vorangegangenen Reiki-Grades, in die der Reikischüler eingeweiht wurde (also z. B. die Urkunde des 1. Grades, wenn der Reikischüler den 2. Grad beim Reikilehrer buchen möchte). Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, wenn der Reikischüler den vorangegangenen Reiki-Grad zuvor bei einem anderen Reikilehrer absolviert hat. Diese Urkunde ist dem Reikilehrer vorab per E-Mail zuzuschicken, oder beim vereinbarten Termin persönlich mitzunehmen. Ohne dieser Urkunde kann der Reikilehrer die Einweihung in den nächsthöheren Grad nicht machen. Sollte der Reikischüler keine Urkunde haben, so ist dem Reikilehrer auf andere Weise glaubhaft zu machen, dass er bereits in den jeweiligen Grad eingeweiht wurde. Sollte all das nicht möglich sein, so behält sich der Reikilehrer das Recht vor, den Reikischüler nicht in den nächsthöheren Grad einzuweihen.

Am Beginn des Seminars erhält der Reikischüler ein Formular (eine „Zustimmungserklärung“) auf dem der Reikischüler mit zwei Unterschriften bestätigt, dass er die AGB (Unterschrift 1) und die Datenschutzinformationen (Unterschrift 2) auf der Website Reiki.cc vollständig gelesen hat, die Inhalte für ihn nachvollziehbar und verständlich sind, es keine weiteren Fragen gibt und er mit allen Inhalten einverstanden ist. Folgende Daten werden auf der Zustimmungserklärung benötigt: Vorname(n), Nachname, akademische(r) Titel (wenn vorhanden), Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Datum und in welchen Reiki-Grad der Reikischüler eingeweiht wird. Ohne Unterzeichnung der Zustimmungserklärung kann das Seminar nicht begonnen werden. Der Reikischüler verpflichtet sich hierbei zu wahrheitsgetreuen Angaben.

Der Reikilehrer behält sich das Recht vor, einen Reikischüler ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere dann, wenn er den Eindruck hat, dass der Reikischüler unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder sonstigen bewusstseinstrübenden oder -erweiternden Substanzen steht. Oder wenn der Reikilehrer vermutet, dass sich der Reikischüler in einer sonstigen nicht geeigneten körperlichen, emotionalen oder mentalen Verfassung befindet.

Bei Minderjährigen entscheidet auch der Reikilehrer, ob er die minderjährige Person als Reikischüler annimmt oder nicht. Für die Teilnahme am Seminar ist bei Minderjährigen vorab die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Gleiches gilt für Personen, für die eine Erwachsenenvertretung (z. B.: Sachwalter) notwendig ist.

12) Stornobedingungen

Bis zur Unterzeichnung der Zustimmungserklärung können sowohl der Reikilehrer als auch der Reikischüler den Termin ohne Kosten wieder stornieren. Im Falle einer Barzahlung vor Beginn des Seminars bekommt der Reikischüler den vollen Betrag sofort wieder zurückerstattet. Im Falle einer Vorabüberweisung auf das Konto des Reikilehrers überweist der Reikilehrer innerhalb von drei Werktagen den vollen Betrag auf das Konto des Reikischülers zurück.
Ab Unterzeichnung der Zustimmungserklärung ist keine Rückerstattung des Seminarpreises mehr möglich, egal zu welchem Zeitpunkt der Reikischüler das Seminar beendet (egal ob aus freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verschuldet – ausgenommen des Reikilehrers).

Besondere Vereinbarungen der einzelnen Grade:
Beim 1. Grad finden die Einstimmungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Sollte der Reikischüler mehr als 48 Stunden (= zwei Tage) dazwischen verstreichen lassen, dann kann für eine wirkungsvolle Einweihung nicht mehr garantiert werden. In diesem Fall müssen die Einweihungen vom Tag 1 wiederholt werden und es ist erneut der volle Seminarpreis zu bezahlen.
Beim 2. Grad ist es grundsätzlich egal, wenn mehrere Tage dazwischen liegen, weil es sich beim 2. Grad um drei voneinander unabhängig wirkende Einstimmungen handelt. Es gilt jedoch als vereinbart, dass nicht mehr als drei Wochen zwischen den beiden Tagen liegen dürfen. Sollte der Reikischüler daher mehr als drei Wochen zwischen den beiden Terminen verstreichen lassen, so muss auch wieder ein neues Seminar begonnen werden und es ist erneut der volle Seminarpreis zu bezahlen.

Wenn ein Reikischüler den Meistergrad und Lehrergrad als „Kombi“ buchen möchte, so bietet der Reikilehrer eine Preisreduktion von 200,- Euro an (100,- Euro pro Seminar). Dies gilt nur, wenn zwischen Meistergrad und Lehrergrad maximal drei Tage zwischen den beiden Seminaren liegen. Sollte der Reikischüler mehr als drei Tage verstreichen lassen, so verfällt die Preisreduktion und der Reikischüler hat dem Reikilehrer vor Beginn des zweiten Termines (Lehrergrad) 200,- Euro zusätzlich zu den bereits bezahlten 1500,- Euro zu zahlen (Sollte der Reikischüler damit nicht einverstanden sein, so bekommt der Reikischüler 700,- Euro zurückerstattet und der Lehrergrad findet nicht mehr statt). Des Weiteren muss der Lehrergrad innerhalb von drei Wochen ab Unterzeichnung der Zustimmungserklärung stattfinden. Wird auch diese Frist vom Reikischüler überschritten, so ist keine Rückerstattung mehr möglich und der Reikischüler kann einen neuen Termin für den Lehrergrad vereinbaren. Der Lehrergrad muss in diesem Fall erneut bezahlt werden (Einzelpreis des Lehrergrades: 900,- Euro).

Sollte im umgekehrten Fall der Reikilehrer nicht in der Lage sein, beim 1. Grad den zweiten Tag innerhalb von drei Tagen, oder beim 2. Grad den zweiten Tag innerhalb von drei Wochen zu absolvieren, dann bekommt der Reikischüler entweder den vollen Seminarpreis zurückerstattet, oder er kann noch einmal ohne weitere Kosten beim Tag 1 beginnen. Der Reikischüler entscheidet in diesem Fall, welche Variante er möchte.

Sollte der Reikilehrer bei der Meister-/Lehrergrad Kombi nicht in der Lage sein, den zweiten Termin (Lehrergrad) innerhalb von drei Tagen abzuhalten, so bekommt der Reikischüler innerhalb der nächsten drei Werktage 800,- Euro auf sein Konto zurückerstattet, wodurch der Reikischüler schlussendlich für den absolvierten Meistergrad nur den reduzierten Kombi-Preis (700,- Euro) bezahlt hat.

Die Preisreduktion bleibt jedoch im Falle des Verschuldens des Reikilehrers für drei Monate ab Unterzeichnung der Zustimmungserklärung bestehen. Das bedeutet, dass der Reikischüler den Lehrergrad innerhalb von drei Monaten erneut für 800,- Euro buchen kann.

Bei allen vier Graden (Einzelseminare – nicht bei der Meister-/Lehrergrad Kombi) gilt: Sollte der Reikilehrer ein Seminar vorzeitig beenden (vorzeitig = vor Ablauf der Hälfte der Seminarzeit, also z. B. beim Lehrergrad vor drei Stunden), dann erhält der Reikischüler den vollen Seminarpreis zurückerstattet, oder es wird ein neuer Ersatztermin innerhalb von drei Wochen ohne weitere Kosten für den Reikischüler vereinbart. Reikilehrer und Reikischüler vereinbaren hierzu gemeinsam eine Lösung. Sollte keine einstimmige Lösung möglich sein, so wird der Reikilehrer dem Reikischüler den gesamten Seminarpreis zurückerstatten (Bei Barzahlung des Reikischülers auch wieder in bar. Bei Vorabüberweisung auf das Konto des Reikilehrers innerhalb von drei Tagen auf das Konto des Reikischülers) und es findet kein weiterer Termin mehr statt.

Bei der Meister-/Lehrergrad Kombi gilt: Wenn der Reikilehrer am ersten Tag (Meistergrad) das Seminar vorzeitig beendet, so erhält der Reikischüler den vollen Seminarpreis (1500,- Euro) zurückerstattet. Wenn der Reikilehrer am zweiten Tag (Lehrergrad) das Seminar vorzeitig beendet, so erhält der Reikischüler den reduzierten Preis für den Lehrergrad (800,- Euro) zurückerstattet.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kosten, die dem Reikischüler zusätzlich zum Seminarpreis entstanden sind oder entstehen werden, zu Lasten des Reikischülers gehen. Das Risiko des kompletten oder teilweisen Ausfalls eines Seminars durch den Reikischüler oder durch den Reikilehrer, oder dass der Reikilehrer den Reikischüler ohne Angabe von Gründen ablehnt, trägt immer der Reikischüler. Alle anfallenden Kosten oder bereits getätigten Zahlungen (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, etc.) können dem Reikilehrer daher nicht in Rechnung gestellt werden.


13) Sonderregelung für bewegungseingeschränkte Reikischüler

Der Reikilehrer bietet für bewegungseingeschränkte Reikischüler auch „Hausbesuche“ an. In diesem Fall bekommt der Reikischüler vorab ein unverbindliches pauschales Angebot. Dieses Angebot beinhaltet unter anderem die Kosten, die sich dem Reikilehrer durch die An- und Abreise, ggf. Hotelkosten, etc. ergeben. Wenn der Reikischüler mit dem Angebot einverstanden ist, so gilt als vereinbart, dass der Reikischüler dem Reikilehrer vorab die unterschriebene Zustimmungserklärung per E-Mail zuschickt. Erst danach wird dem Reikischüler die Kontonummer des Reikilehrers mitgeteilt. Der Reikischüler überweist im Anschluss den Betrag des Angebotes plus den vollen Seminarpreis als Gesamtbetrag auf das Konto des Reikilehrers. Der Gesamtbetrag muss spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin auf dem Konto des Reikilehrers eingelangt sein.

Stornobedingungen: Ab Einlangen des Gesamtbetrages auf dem Konto des Reikilehrers ist keine Rückerstattung mehr – auch nicht anteilsmäßig – möglich. Wenn aufgrund Verschuldens des Reikischülers (egal ob aus freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verschuldet) der vereinbarte Termin nicht zustande kommt, oder ein begonnenes Seminar zu welchem Zeitpunkt auch immer vorab beendet wird, so ist auch keine Rückerstattung mehr möglich. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Reikischüler den vereinbarten Termin auf einen anderen Tag verschieben möchte. Eine Verschiebung eines vereinbarten Termines ist nur bis zu maximal drei Stunden möglich. Möchte der Reikischüler den Termin mehr als drei Stunden verschieben, so gilt der Termin ebenfalls als nicht zustande gekommen und es ist ebenso keine Rückerstattung mehr möglich.

Sollte im umgekehrten Fall der Reikilehrer die Reise nicht antreten können, so erhält der Reikischüler den Gesamtbetrag innerhalb von drei Werktagen wieder zurückerstattet. Ist der Reikilehrer beim Reikischüler eingetroffen, so ist keine Rückerstattung des Gesamtbetrages mehr möglich, auch für den Fall, dass der Reikilehrer das Seminar nicht beginnt oder zu welchem Zeitpunkt auch immer vorab beendet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angeführten Stornoregelungen der besonderen Vereinbarungen aus Punkt 10 und 12 nicht im Punkt 13 zur Anwendung kommen. Ebenso kommt die Möglichkeit einer neuen Terminvereinbarung aus Punkt 14 nicht zur Anwendung.
Des Weiteren behält sich der Reikilehrer das Recht vor, einen Hausbesuch schon vorab abzulehnen. In diesem Fall bekommt der Reikischüler kein Angebot.

14) Verspätungen

Der Reikilehrer bittet um pünktliches Kommen zu einem vereinbarten Termin. Pünktlichkeit ist für den Reikilehrer ein bedeutsamer Wert, weil Pünktlichkeit von hoher Wertschätzung gegenüber dem anderen zeugt. Einzige Ausnahme: Höhere Gewalt (z. B. Verkehrsunfall). Sollte daher abzusehen sein, dass sich der Reikischüler durch Höhere Gewalt mehr als ½ Stunde verspäten wird, so gilt der vereinbarte Termin als abgesagt und kann noch ein Mal erneut vereinbart werden (siehe Punkt 10).

15) Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind während des gesamten Seminars, bzw. Tonaufnahmen bei Telefongesprächen, nicht gestattet, selbst wenn die Aufnahmen nur für den Eigengebrauchgemacht werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Zwei Ausnahmen bei Bildaufnahmen: Erstens sind Bildaufnahmen dann gestattet, wenn aufgrund technischer Probleme des Kopierers keine Kopien der Zustimmungserklärung, der Honorarnote und der Urkunde gemacht werden können. In diesem Fall müssen Bildaufnahmen der drei Dokumente zwecks Dokumentation für den Reikilehrer gemacht werden. Zweitens, wenn aufgrund eines Schadens (siehe Punkt 7) Bildaufnahmen des Schadens für weitere Schritte für die Versicherung gemacht werden müssen.

16) Geheimhaltung

Bei jeglicher Kommunikation, insbesondere während eines Seminars, ist es möglich, dass auf eigenen Wunsch persönliche Informationen preisgegeben werden. Dies impliziert jedoch nicht die Schlussfolgerung, dass diese Informationen dann auch anderen Personen weitergegeben werden dürfen. Es gilt somit als vereinbart, dass weder Reikilehrer noch Reikischüler persönliche Informationen an Dritte weitergeben dürfen.

17) Nutzung der Website Reiki.cc

Der Reikilehrer überprüft in angemessenen Zeitabständen alle zur Verfügung gestellten Informationen auf der Website Reiki.cc auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Reikilehrer kann jedoch nicht die Zusicherung oder Gewährleistung geben, dass die Informationen auch zu „jedem“ Zeitpunkt immer vollständig, richtig und aktuell sind. Der Reikilehrer haftet daher nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Haftungen jeglicher Art, Garantien und Gewährleistungsansprüche werden gänzlich ausgeschlossen.

Die Website Reiki.cc enthält Querverweise (Hyperlinks) zu Webseiten Dritter. Diese Querverweise sind entsprechend gekennzeichnet und öffnen sich in einem neuen Fenster. Für die Inhalte, die Einhaltung des Datenschutzes, sowie die technische Störungsfreiheit oder die Gefahr durch Viren, Trojaner, etc. dieser Webseiten sind einzig und allein die Betreiber/Anbieter dieser Webseiten verantwortlich. Die Querverweise wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht überprüft. Diese waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der Querverweise ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollte der Benutzer/Leser der Website Reiki.cc auf eine Rechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Reikilehrer um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Reikilehrer den Querverweis umgehend entfernen.

Der Reikilehrer weist unmissverständlich darauf hin, dass er sich durch die bloße Zurverfügungstellung der Hyperlinks die Inhalte der Webseiten Dritter nicht zu eigen macht oder den Eindruck erwecken möchte, dass die Inhalte von Webseiten Dritter von ihm stammen. Der Reikilehrer hat weder Einfluss auf die Inhalte der Webseiten Dritter noch trägt er die Verantwortung für die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Für unvollständige, fehlerhafte oder illegale Inhalte, sowie für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen von Webseiten Dritter entstehen, haftet einzig und allein der Betreiber/Anbieter der Website, auf die verwiesen wird. Die Nutzung von Querverweisen erfolgt daher immer auf eigenes Risiko des Benutzers/Lesers der Website Reiki.cc.

Wenn Betreiber/Anbieter von Webseiten Dritter einen Querverweis von ihrer Website auf die Website Reiki.cc machen möchten, so ist vorab eine schriftliche Zustimmung durch den Reikilehrer erforderlich.

Des Weiteren: Der Reikilehrer übernimmt auch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der Website Reiki.cc sowie deren technische Störungsfreiheit. Haftungen jeglicher Art, Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.

Und als letzter Punkt: Der Reikilehrer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte der Website Reiki.cc jederzeit ohne Ankündigung teilweise oder komplett zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen oder die Veröffentlichung der Website Reiki.cc zeitweise oder endgültig einzustellen.

18) Nutzung der Kontaktmöglichkeiten

Der Reikischüler kann über die heutzutage verfügbaren technischen Möglichkeiten mit dem Reikilehrer in Kontakt treten. Dies kann schriftlich (E-Mail, SMS, postalisch) oder verbal (Telefon) geschehen. Der Reikilehrer weist in diesem Zusammenhang unmissverständlich darauf hin, dass auch durch seine größtmögliche Sorgfaltspflicht heutzutage E-Mails gehackt, Telefone abgehört oder Briefe geöffnet werden können. Wenn der Reikischüler diesbezüglich Bedenken und Sorge hat (insbesondere in Bezug auf den Datenschutz), so empfiehlt der Reikilehrer dem Reikischüler, diese Kommunikationskanäle nicht zu nutzen.

Des Weiteren wird hiermit eindeutig und in unmissverständlicher Weise auf Folgendes hingewiesen: Die Offenlegung der Kontaktmöglichkeiten berechtigt nicht zur unaufgeforderten Zusendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art. Der Übersendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art, egal auf welchem Kommunikationskanal, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. In diesem Zusammenhang sind die Kontaktdaten des Reikilehrers auch in der ECG- und Robinson-Liste eingetragen. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Reikilehrer das Recht vor, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Kontaktmöglichkeiten dürfen daher nur folgende Personen und Institutionen nutzen:
a) Reikischüler, die die Angebote (Einweihungen und Beratungen) des Reikilehrers in Anspruch nehmen möchten
b) Personen und Institutionen, die mit dem Reikilehrer gemeinsam das Bewusstsein über das Reiki-System nach Dr. Mikao Usui in der Welt fördern möchten, sofern dem Reikilehrer dadurch keine Kosten entstehen
c) Institutionen (Behörden, Gerichte und dergleichen), die aufgrund einer rechtlichen Grundlage mit dem Reikilehrer Kontakt aufnehmen müssen

19) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die AGB unterliegen österreichischem Recht.
Der Gerichtsstand ist das sachlich oder örtlich zuständige Gericht in Wien.

20) Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu richten:
Online-Streitbeilegung der EU

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unternehmer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Des Weiteren können sich Verbraucher in Österreich beispielweise auch an folgende Stellen wenden:
Internet Ombudsstelle
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

21) Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollten Teile der AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Alle anderen Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.

Stand dieser AGB: 4.4.2025